Urheberrecht klingt nach einem juristischen Ungetüm. Dabei klärt es kurz gesagt nur die Frage, was in Bezug auf die Verwendung eines Werkes erlaubt ist und was nicht. Für Autoren ist es beruhigend, zu wissen, dass ihre Werke geschützt sind und sie eine Handhabe gegen Textdiebe haben.
Deine Schöpfung ist durch das Urheberrecht geschützt
Sobald Du etwas mit einer gewissen Schöpfungshöhe erschaffst, bist Du vorm Gesetz der Urheber und besitzt die Urheberrechte daran. Dein Einkaufszettel hat dabei keine Schöpfungshöhe, wohl aber ein einfacher Text, eine Skizze oder eben Dein Buch. Du kannst nun selbst entscheiden, wie Du mit Deinen Werken verfährst und einzelne oder alle Rechte an andere abtreten. Kommst Du bei einem Verlag unter, solltest Du den Vertrag genau prüfen, da Du Dir sonst mitunter die Chance verbaust, Dein Buch auf Deiner eigenen Homepage zu publizieren.
Das Schöne: Du musst ein Werk nicht veröffentlichen, damit es vom Urheberrecht geschützt ist. Wenn Dir allerdings jemand zuvorkommt und Dein Buch stiehlt und publiziert, wirst Du erst beweisen müssen, dass Du der eigentliche Urheber bist. Je nachdem, wie freigiebig oder sorglos Du mit Deinen Daten umgehst, ist das Risiko dafür wohl eher gering. Wenn Du vollkommen sicher gehen willst, kannst Du aber zum Beispiel Dein Manuskript bei einem Notar hinterlegen und so später beweisen, dass Du der Urheber bist.
Was darfst Du als Autor?
Du schreibst ein Buch und suchst Inspiration? Dann nutz die Möglichkeiten des Internets, Dir vielfältige Inspiration zu suchen. Es spricht nichts dagegen, Dich von Musikstücken oder Geschichten zu eigenen Geschichten inspirieren zu lassen, solange Du nicht die Werke Anderer schlicht kopierst.
Wenn Du direkt die Werke Anderer verwenden willst, brauchst Du erst ihre Zustimmung dafür. Das trifft auch auf Grafiken für die Cover Deiner Bücher zu, wenn Du diese selbst gestaltest. Hier solltest Du auf jeden Fall gründlich prüfen, ob Du ein Bild verwenden darfst oder nicht.
Bloße Ideen sind allerdings nicht vom Urheberrecht geschützt. Allerdings ist es alles andere als die feine englische Art, die Ideen anderer zu stehlen und ungefragt für sich selbst zu nutzen.
Was dürfen Deine Leser?
Grundsätzlich genau das: Dein Buch kaufen und lesen. Es ist in Deutschland zudem erlaubt, eine Privatkopie für den Eigenbedarf anzufertigen, die aber natürlich nicht verkauft werden darf.
Du musst nicht extra in Dein Buch hineinschreiben, dass es urheberrechtlich geschützt ist. Das Urheberrecht gilt nämlich genauso, wenn Du nicht explizit darauf hinweist. Allerdings schadet es auch nicht, noch einmal daran zu erinnern.
Im Umkehrschluss gilt natürlich auch für Dich als Leser, dass das bloße Fehlen eines Hinweises auf das Urheberrecht nicht bedeutet, dass ein Werk nicht geschützt ist und Du es deshalb bedenkenlos weiter verwenden darfst.
Wenn man sich einmal etwas eingelesen hat, ist das Urheberrecht kein juristisches Ungetüm mehr. Verträge von Verlagen sollte man wie jeden anderen Vertrag auch vor dem Unterzeichnen gründlich lesen, um sich hinterher nicht zu ärgern.
Hast Du schon einmal Rechte von einem Deiner Werke an andere abgetreten? Welche Erfahrungen hast Du dabei gemacht? Erzähl uns davon!